Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 239 · Juni / Juli 2013
Kein Konzept für die Paschenhalle
(sbr) „Vandalismus“ sei das Problem – „ein gesellschaftliches Problem“ – darauf beharrte Karsten Rose im Hinblick auf die heruntergekommene Paschenhalle. Im Stadtentwicklungsausschuss war das Vorstandsmitglied der Hanseatic Holding AG Ende April zu den Konzepten für das leer stehende Baudenkmal am Phoenixgelände befragt worden.
„Wir fühlen uns wieder nur vertröstet“, entgegnete die Vorsitzende des Ausschusses Dr. Eva Möllring. „Wann können Sie uns denn ein Konzept für die Nutzung der Halle vorstellen?“ „Das kommt mit den Jahren, das entwickelt sich irgendwann“, wich der Firmensprecher aus. Das Phoenixgelände sei doch eine sehr komplexe Aufgabe. Da müsse man Schritt für Schritt vorgehen – und nun sei erst einmal anderes dran.
„Irgendwann“, konterte Möllring, sei nichts mehr zu retten an der Paschenhalle, befürchte der Rat. Solange keine Nutzung für das Gebäude entwickelt werde, sei der Verfall kaum zu stoppen. „Klare Konzeptaussagen“ verlangten die Ratsmitglieder „innerhalb eines halben Jahres“, also bis zum Herbst 2013. Stadtbaurat Dr. Brummer verlas abschließend – zur nachhaltigen Erinnerung – im Ausschuss die entscheidenden Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes. Die Pflichten des Eigentümers zu Pflege, Erhaltung, Schutz und Wiederherstellung seines Denkmals gelten unabhängig von der Nutzung!
Nachdrücklich mit den Details beschäftigt: Der Ortsrat verstärkte den Druck auf Sicherung der Paschenhalle. Er erreichte auch die Zusage von Hanseatic, den Bordstein abzusenken, der die Radfahrer auf dem neuen Weg entlang dem Kupferstrang behindert.
In den Wochen nach diesen Hinweisen wurde die Paschenhalle immerhin erstmals mit sichtlicher Sorgfalt abgedichtet.

Die Paschenhalle: keine Folge von Vandalismus, sondern langjährige Schädigung der Bausubstanz durch mangelnde Pflege
„Irgendwann“, konterte Möllring, sei nichts mehr zu retten an der Paschenhalle, befürchte der Rat. Solange keine Nutzung für das Gebäude entwickelt werde, sei der Verfall kaum zu stoppen. „Klare Konzeptaussagen“ verlangten die Ratsmitglieder „innerhalb eines halben Jahres“, also bis zum Herbst 2013. Stadtbaurat Dr. Brummer verlas abschließend – zur nachhaltigen Erinnerung – im Ausschuss die entscheidenden Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes. Die Pflichten des Eigentümers zu Pflege, Erhaltung, Schutz und Wiederherstellung seines Denkmals gelten unabhängig von der Nutzung!

Fotos (2): sbr